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Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer

(Führer von Flurförderzeugen)

 

Direkt zu den aktuellen Terminen.

 

Um Unfälle und Sachschäden zu verringern ist die Ausbildung für Gabesltapler/Flurförderzeug nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift (DGUV-V1; TRBS 2111, ArbSchG und BetrSichV) Pflicht.

Ziel der Ausbildung ist es Gefahren zu erkennen und Schäden zu vermeiden und damit Kosten zu sparen.

Der Gabelstaplerfahrer muss nach § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68 mindestens 18 Jahre alt sein, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sein und die Befähigung nachweisen können.

 

Inhalte der Grundausbildung:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Bestimmungen
  • Flurförderzeuge
  • Verantwortungsbereiche
  • Pflichtenübertragung
  • Anforderungen an den Gabelstaplerfahrer
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Charakteristik des Gabelstaplers
  • Bau von Gabelstaplern
  • Kennzeichnung/Aurüstung der Fahrzeuge
  • Wartung und Prüfung
  • Verkehrswege
  • Sondereinsätze
  • Gefahrstoffe
  • Fremdarbeiten und Gerätebeförderung
  • Einsätze auf öffentlichen Straßen und Wegen
  • Besonderheiten usw.


Die theoretische- und praktische Ausbildung wird jeweils durch eine Prüfung abgeschlossen. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten Sie von uns einen personenbezogenen Gabelstaplerführerschein/Fahrausweis für Flurförderzeuge und ein von uns erstelltes Zertifikat.

 

Lehrgangszeiten: Montag – Freitag 8:00 – 16:15 Uhr

Lehrgangskosten: Über die aktuellen Preise informieren wir Sie gern in in unserem Büro.

Förderungen sind im Einzelfall möglich.

Hier finden sie die aktuellen Termine.